Grafik Schriftzug Ärzteversorgung Land Brandenburg


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Beiträge zur ÄVLB im Jahr 2009

Die Höhe der Beiträge zur Ärzteversorgung Land Brandenburg orientiert sich satzungsgemäß (§ 21 Abs. 1 / § 22 Abs. 1) an den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Ab dem 01.01.2007 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

            19,9 %.

Unter Beachtung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich somit im Jahr 2008 folgende Regelabgaben :


neue Bundesländer:

Beitragsbemessungsgrenze 2009
Euro 4.550 mtl. (Euro 54.600 / Jahr )

1,0-fache Regelabgabe


Euro   905,50


1,3-fache Regelabgabe


Euro   1.177,09


0,3-fache Regelabgabe


Euro   271,64


alte Bundesländer:

Beitragsbemessungsgrenze 2009
Euro 5.400 mtl. (Euro 64.800 / Jahr)

1,0-fache Regelabgabe


Euro   1.074,60

1,3-fache Regelabgabe


Euro  1.396,98

0,3-fache Regelabgabe

Euro  322,38



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