Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln
Finanzierung der berufsständischen Versorgung gut gerüstet
für die Zukunft, wenn Befreiungsrecht erhalten bleibt
Der garantierte Zugang junger, in aller Regel noch angestellt tätiger,
Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungssysteme in der
berufsständischen Versorgung, erklärte der Versicherungsmathematiker
Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln) bei der Jahrespressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft
berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV). Wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung sei man aufgrund der Umlage-Elemente auf einen dauernden
Neuzugang angewiesen, sagte Heubeck. Nach den Aussagen des renommierten Versicherungsmathematikers
wäre es daher ein massiver, existenzgefährdender Eingriff in das
Finanzierungssystem und seine Leistungsfähigkeit, wenn die Zugangsmöglichkeit
in die berufsständischen Versorgungswerke durch eine Änderung der
Rechtslage beschnitten würde. Für die gesetzliche Rentenversicherung
würden sich daraus, so Heubeck, nach einer anfänglichen geringfügigen
Entlastung längerfristig überproportionale Zusatzbelastungen ergeben
und zwar in einer Zeit, in der sie ohnehin den Problemen der Alterung verstärkt
ausgesetzt sei. Für die berufsständischen Versorgungs- werke ergäben
sich sofort und unmittelbar deutliche Einschränkungen ihrer Leistungs-
und Anpassungsfähigkeit. Ansonsten stehe die Finanzierung der berufsständischen
Versorgung wegen ihrer Mischform aus Kapitalbildung und Umlage auf soliden
Füßen. Wenn es gelinge, so Heubeck, auch den politischen Risiken
erfolgreich zu begegnen, seien die Versorgungswerke für die Zukunft gut
gerüstet und könnten als wichtige finanztechnische Stütze der
Alterssicherung gesehen werden.
Prof. Heubeck wies in seinem Statement darauf hin, die berufsständische
Alterssicherung erfülle in weiten Bereichen für ihre Mitglieder
die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne Unterstützung
von außen, wie etwa einen Bundeszuschuß, würden von den Versorgungswerken
Rentenleistungen im Alter, im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit erbracht.
Die meisten berufsständischen Versorgungswerke verwendeten zur Finanzierung
der eingegangenen Verpflichtungen besondere Verfahren, die Elemente der Umlage
(wie in der gesetzlichen Rentenversicherung) und der kollektiven Kapitaldeckung
(ähnlich der Lebensversicherung) verbinden. Derartige, auch "offene
Deckungsplanverfahren" oder ähnlich genannte, Mischsysteme trügen,
so Heubeck, der besonderen Situation der berufsständischen Versorgung
in optimaler Weise Rechnung. "Sie haben sich in der Vergangenheit bewährt
und sind schon von der Konstruktion her geeignet, auch auf außergewöhnliche
Situationen, wie die gegenwärtig zu beobachtende deutlich steigende Lebenserwartung,
angemessen zu reagieren", erklärte Heubeck.
Die besonderen Vorteile der gemischten Finanzierung resultieren nach Heubecks
Angaben aus der Bildung von kollektiven Deckungsstöcken, aus der entlastenden
Wirkung der entsprechenden Zinserträge und der Ausgleichs- und Pufferfunktion,
die man zu einer intra- und intergenerationsgerechten Verteilung der Leistungen
und Belastungen nutzen könne. Dies setze voraus, daß die Versorgungssysteme
verant- wortungsbewußt gehandhabt würden und nicht von außen
in ihre Funktionsweise eingegriffen werde.
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