Für seine außerordentlichen Verdienste um
den Aufbau einer berufsständischen Altersicherung für Ärzte
im neuen Bundesland Brandenburg ist der Geschäftsführer der Ärzteversorgung
Westfalen-Lippe, Dr. Gerhard Saam, mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
worden. Die Auszeichnung wurde ihm am 10. Dezember 2004 von Münsters
Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann überreicht.

Schon kurz nach dem Beitritt der neuen Länder zur
Bundesrepublik hat Dr. Saam in Brandenburg den Aufbau eines eigenständigen
berufsständischen ärztlichen Versorgungswerks begleitet. Mit hohem
Engagement, großem persönlichen Einsatz, aber auch mit ersichtlicher
Freude hat sich der aus Heepen bei Bielfeld stammende Jurist um die Ausarbeitung
einer Satzung und die Gestaltung des Verwaltungsaufbaus gekümmert. Insbesondere
warb er bei den Ärztinnen und Ärzten des Landes für die Vorzüge
der Altersversorgung in ärztlicher Hand. Mit Aufnahme des Versicherungsbetriebs
am 1. Januar 1992 wurde Dr. Saam Mitglied des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung
Land Brandenburg, dem er bis heute angehört. Bei den Ärztinnen und
Ärzten in Brandenburg hat sich der Verwaltungsfachmann durch sein offenes,
freundliches und faires Auftreten viele Freunde erworben. Herr Dr. Horst Müller,
Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Ärzteversorgung Land Brandenburg,
wies darauf hin, dass dieses auch zum Zusammenwachsen der Menschen in beiden
Teilen Deutschlands beigetragen hat.
Für die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist der 59jährige Jurist
Saam bereits seit 26 Jahren tätig, seit Anfang 1991 schließlich
als Geschäftsführer und Justiziar. In diesen Jahren hat er auch
die Entwicklung des westfälisch-lippischen Versorgungswerkes entscheidend
mitgeprägt und -gestaltet. Geschätzt wird seine hohe fachliche Kompetenz
auch in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV),
wo er unter anderem seit 1992 dem Rechtsausschuss angehört und inzwischen
dessen stellvertretender Vorsitzender ist.
Für seine Verdienste um die deutsche Ärzteschaft wurde Dr. Gerhard
Saam im Juli 2004 bereits das Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft
verliehen
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Interview mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses
im Brandenburgischen Ärzteblatt (03/2003)
hier als
pdf zum downloaden (142 KB)
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11. Mai 2001
Keine staatliche Förderung privater Altersvorsorge für Mitglieder
der ÄVLB
Das Altersvermögensgesetz AVmG
Am 11. Mai 2001 hat das AVmG der zustimmungsbedürftige Teile der
Rentenreform der Bundesregierung den Bundesrat passiert.
Grundlegend neu ist dabei das geplante System der staatlich geförderten
privatfinanzierten Alterszusatzversorgung (§ 10 EStG). Wer ab 2002 1%,
ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Einkommens
zur Altersvorsorge aufwendet, erhält den jeweiligen maximalen staatlichen
Fördersatz durch Zulagen oder kann die Aufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben
von der Steuer absetzen. Solcherart gefördert werden alle, die Pflichtmitglieder
der gesetzlichen Rentenversicherung sind und die Mindestbeiträge leisten
und deren Ehegatten.
Nicht gefördert werden Beamte und sofern eine Befreiung nach §
6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI vorliegt die Mitglieder berufsständischer
Versorgungswerke.
Eine Ausnahme gilt bei Ehepartnern allerdings für den Fall, dass der
Ehegatte des Mitgliedes zum begünstigten Personenkreis gehört, dieser
also in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Hier gilt
auch der andere Ehegatte für die Zulagengewährung als Zulagenberechtigter,
wenn ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht (§
10a Abs. 3 EStG).
Die berufständischen Versorgungswerke bemühen sich, dass ihre Mitglieder
in den Kreis der förderungsberechtigten Personen aufgenommen werden.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass auch die Versorgungswerke dem Alterungsprozess
der Gesellschaft Tribut zollen müssen.
Weiterführede Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link, den
uns die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke (ABV e.V.)
freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat:
Download des AVmG hier (92
KB)
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