Die Kapitalanlage erfolgt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung
durch die entsprechenden Abteilungen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe
nach Maßgabe der Beschlüsse von Verwaltungsausschuss
und Aufsichtsausschuss der ÄVLB.
Die Kapitalanlagestruktur offenbart dabei - unter Beachtung der Grenzen des
Versicherungsaufsichtsgesetzes - eine ausgewogene und dynamische Diversifikation:

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