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Kapitalanlage

Die Kapitalanlage erfolgt aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung durch die entsprechenden Abteilungen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe nach Maßgabe der Beschlüsse von Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss der ÄVLB.

Die Kapitalanlagestruktur offenbart dabei - unter Beachtung der Grenzen des Versicherungsaufsichtsgesetzes - eine ausgewogene und dynamische Diversifikation:

Grafik der Kapitalanlagestruktur

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