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Aktuelles

Hinweise zur Energiepreispauschale

Gerne versuchen wir die Frage, ob Rentnerinnen und Rentner der Ärzteversorgung Brandenburg von der seitens der Bundesregierung im Rahmen des dritten Entlastungspaketes verabschiedeten Einmalzahlung in Höhe von 300,- € (Energiepreispauschale) profitieren werden, zu beantworten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) meldete am 05. Oktober 2022 dazu:

„Wird die Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke gezahlt? Nein. Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sind im Rahmen des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereiches nicht anspruchsberechtigt. Für diesen Personenkreis liegt die Regelungskompetenz nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.“

Inwieweit diese Auffassung abschließend ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen. Über unseren Dachverband, die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), werden derzeit alle Anstrengungen unternommen, auf politischer Ebene eine entsprechende Korrektur der Beschlusslage herbeizuführen. Mittlerweile haben zwei Bundesministerien die entsprechende Anfragen beantwortet, die die ABV zur Verfügung stellt.

Die ABV schreibt zu diesem Thema:

„Die Bundesregierung stellt sich ausweislich der Antworten der Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf den Standpunkt, dass es Sache der Länder sei, sich um die Energiepreispauschale von Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu kümmern. Dies deshalb, weil die berufsständischen Versorgungswerke in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fielen. Grund für die Ausnahme von der Zahlung des Bundes sei in erster Linie, dass die berufsständischen Versorgungseinrichtungen auf Landesrecht beruhten. Ob die Rentnerinnen und Rentner dieser Versorgungswerke eine Energiepreispauschale entsprechend beispielsweise den Rentnerinnen und Rentnern der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten sollen und wer diese finanziere, sei deshalb eine Frage, die auf Landesebene angestoßen und beantwortet werden muss, heißt es im Schreiben des BMAS. Das BMWK äußert zwar grundsätzlich Verständnis für unser Anliegen. Die finanzielle Belastung durch steigende Energiepreise treffe alle Bürgerinnen und Bürger. Die Regelungskompetenz für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen liege allerdings bei den Ländern. Ob die Leistungsbeziehenden dieser Versorgungswerke eine Energiepreispauschale erhielten und wie diese finanziert werde, sei deshalb eine Frage, die auf Landesebene angestoßen und beantwortet werden müsse. Dies kling sehr nach Sprachregelung. Wir halten diese Auffassung für rechtlich nicht haltbar. Es geht hier eben nicht um eine Gesetzgebung, die die berufsständischen Versorgungswerke betrifft. Es geht um eine Entlastungsmaßnahme für Bürgerinnen und Bürger, die Rente beziehen, die aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht wird. Aus den Ländern, deren Ministerpräsidentin und Ministerpräsidenten wir ebenfalls angeschrieben hatten, haben wir diesbezüglich noch keine Reaktion erhalten. Wir nehmen aber nicht an, dass die Länder sich diese Aufgabenverteilung zu eigen machen werden. Weitere Fühlungnahmen, wie sie einige Mitgliedseinrichtungen unter Bezugnahme auf die Schreiben der ABV in Richtung ihrer Landesregierungen unternommen haben, dürften mittlerweile das letzte politische Mittel sein, das uns bleibt. Danach bleiben nur noch Verfassungsbeschwerde der Betroffenen als Ultima Ratio.“

Ihre Ärzteversorgung Land Brandenburg