Rentenbemessungsgrenze / Versorgungsabgaben 2026
Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 beschlossen.
Die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt ab 01. Januar 2026: 8.450,00 € monatlich.
Der Beitragssatz in der Deutschen Rentenversicherung verbleibt unverändert bei 18,6 %.
Damit steigt ab 01. Januar 2026 die Regelabgabe auf 1.571,70 € mtl.
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie keine weiteren Schritte zu veranlassen. Wir buchen die neuen Mitgliedsbeiträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab.
Sollten Sie Ihre Beiträge selbst überweisen, so bitten wir Sie, die neuen Grenzen zu berücksichtigen.
Im Überblick:
Beitragsbemessungsgrenze 8.450,00 € monatlich
Beitragssatz 18,60 %
Ab dem 01.01.2026 betragen 10/10 der monatlichen Regelabgabe der ÄVLB -
gleichbedeutend mit dem höchsten Pflichtbeitrag
1.571,70 € (18,60 % von 8.450,00 €).
Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.
So beträgt z.B. der 3/10-Beitrag vom 01.01.2026 an
471,51 € monatlich
Die Lastschriften erfolgen am 20.01.2026, 20.02.2026, 20.03.2026, 20.04.2026, 20.05.2026, 19.06.2026, 20.07.2026, 20.08.2026, 18.09.2026, 20.10.2026, 20.11.2026, 18.12.2026.