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Aktuelles

Rentenbemessungsgrenze / Versorgungsabgaben 2023

Das Kabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 beschlossen.


Im Osten steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.750,00 € (2022) auf 7.100,00 € monatlich (2023). Im Westen steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 7.050,00 € (2022) auf 7.300,00 € (2023) monatlich.

Der Beitragssatz in der Deutschen Rentenversicherung verbleibt unverändert bei 18,6 %.

Damit steigt ab 01. Januar 2023 die Regelabgabe auf 1.320,60 € (Ost) bzw. auf 1.357,80 € (West).

Sofern Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen Sie keine weiteren Schritte zu veranlassen. Wir buchen die neuen Mitgliedsbeiträge entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab.

Sollten Sie Ihre Beiträge selbst überweisen, so bitten wir Sie, die neuen Grenzen zu berücksichtigen.



  Im Überblick:

   Beitragsbemessungsgrenze (Ost)         7.100,00 € monatlich

   Beitragssatz                                                18,60 %

   Ab dem 01.01.2023 betragen 10/10 der monatlichen Regelabgabe der ÄVLB -
   gleichbedeutend mit dem höchsten Pflichtbeitrag
   1.320,60 € (18,60 % von 7.100,00 €).

   Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.
   So beträgt z.B. der 3/10-Beitrag vom 01.01.2023 an
   396,18 € monatlich

   Beitragsbemessungsgrenze (West)        7.300,00 € monatlich.

   Beitragssatz                                                18,60 %

   Ab dem 01.01.2023 betragen 10/10 der monatlichen Regelabgabe der ÄVLB -
   gleichbedeutend mit dem höchsten Pflichtbeitrag
   1.357,80 € (18,60 % von 7.300,00 €).

   Alle anderen Beitragsstufen werden daraus abgeleitet.
   So beträgt z.B. der 3/10-Beitrag vom 01.01.2023 an
   407,34 € monatlich


Die Lastschriften erfolgen am 20.01.2023, 20.02.2023, 20.03.2023, 20.04.2023, 22.05.2023, 20.06.2023, 20.07.2023, 21.08.2023, 20.09.2023, 20.10.2023, 17.11.2023, 20.12.2023.

Eine gesonderte Mitteilung zu den gültigen Versorgungsabgaben 2023 wird nicht mehr versandt.