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Die Bearbeitung eines Antrages kann erst aufgenommen werden, sobald dem Versorgungswerk alle benötigten medizinischen Unterlagen sowie der Formantrag vorliegen. Sollten diese nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten – gerechnet vom Eingangsdatum Ihrer ersten Mitteilung an – vorliegen, wird ohne anderslautende Erklärung Ihrerseits davon ausgegangen, dass der Antrag nicht aufrechterhalten wird.

Formal wäre dieser dann wegen „mangelnder Mitwirkung“ abzulehnen.  Die Verwaltung möchte dies gern vermeiden und bittet daher um Ihre rechtzeitige Rückmeldung, wenn sich im Einzelfall die Beibringung der Unterlagen Ihrerseits verzögern sollte.

Die Entscheidung über die Leistungspflicht trifft der Verwaltungsausschuss der Ärzteversorgung Land Brandenburg, der in der Regel in monatlichen Abständen zusammentrifft. Das Mitglied erhält über dessen Entscheidung einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Die Verfahrensdauer ist stark einzelfallabhängig (z. B. Anzahl/Art der erforderlichen Gutachten, Antragsvollständigkeit, Beschaffungsdauer medizinischer Befunde) und liegt bei ca. 2-6 Monaten.