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Die Kammerversammlung der Ärzteversorgung Land Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4. September 2010 über Änderungen der Satzung beraten und diese auch beschlossen.

Neben rein redaktionellen Änderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsrente (Rentenberechnung bei europäischen Migrationskonstellationen, § 10 Abs. 6 u. 7) beschloss die Kammerversammlung, dass eine Waisenrente nunmehr unter Umständen auch während des Ableistens eines sog. Sozialen Jahres gewährt werden kann (§ 14 Abs. 2).

Zentrale Änderung war die Einführung der sog. Lebenspartnerschaftsrente als weitere Form der Hinterbliebenenversorgung.

Die Einzelheiten der Änderung sowie die Hintergründe für die Satzungsänderung haben wir Ihnen im Versorgungsbrief 2010 ausführlich dargestellt. Diesen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

Die neue Satzung, die seit dem 01. Januar 2011 gilt finden Sie hier:

 

Satzung 2011(*)



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