Daten sind jährlich anzupassen. Sind für 2022 aktuell.
Übrigens:
Wird von Ärztinnen oder Ärzten eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt, kann von der Pflegeperson bei der zuständigen Pflegekasse die Beitragsentrichtung der Versorgungsabgaben an die Ärzteversorgung Land Brandenburg beantragt werden.
Ab dem 01.01.2022 beträgt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %. Unter Beachtung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen ergeben sich somit im Jahr 2021 folgende Regelabgaben:
neue Bundesländer:
Beitragsbemessungsgrenze 2022: Euro 6.750 mtl. (Euro 81.000 / Jahr)
10/10 der Regelabgabe | Euro 1.255,50 |
15/10 der Regelabgabe | Euro 1.883,25 |
3/10 der Regelabgabe | Euro 376,65 |
1/10 der Regelabgabe | Euro 125,55 |
alte Bundesländer:
Beitragsbemessungsgrenze 2022: Euro 7.050,00 mtl. (Euro 84.600 / Jahr)
10/10 der Regelabgabe | Euro 1.311,30 |
15/10 der Regelabgabe | Euro 1.966,95 |
3/10 der Regelabgabe | Euro 393,39 |
1/10 der Regelabgabe | Euro 131,13 |