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Aktuelles

Sehr geehrte Mitglieder,

wir möchten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur freiwilligen Mehrzahlung für das Jahr 2023 informieren.

Die Höchstgrenze für monatliche Versorgungsabgaben sind 15/10 der Regelabgabe (2023: 1.980,90 € mtl. Ost (jährlich: 23.770,80 €) bzw. 2.036,70 € mtl. West (jährlich: 24.440,40 €).

Bitte beachten Sie, dass freiwillige Mehrzahlungen grundsätzlich bis zur zulässigen Höchstgrenze möglich sind. Das gewählte Vielfache kann jedoch nach Vollendung des 50. Lebensjahrs nicht mehr erhöht werden.

Sofern Sie freiwillige Beitragszahlungen zur Ärzteversorgung Land Brandenburg leisten möchten, weisen wir Sie darauf hin, dass die Zahlungen bis zum 31.12.2023 auf unserem Bankkonto bei der apoBank (IBAN: DE66 3006 0601 0003 3363 52) eingegangen sein müssen, um für das Jahr 2023 rentenwirksam gebucht werden zu können.

Insofern empfehlen wir Ihnen eine Überweisung vor den Weihnachtsfeiertagen, um den pünktlichen Eingang zu gewährleisten.

Bitte geben Sie bei der Überweisung neben Ihrer Versicherungsnummer als Verwendungszweck „freiwilliger Beitrag für 2023“ an.

Der Eingang der Zahlungen wird im Folgejahr geprüft. Gegebenenfalls überzahlte Versorgungsabgaben werden Ihnen erstattet bzw. dem lfd. Geschäftsjahr gutgeschrieben.

Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens bitten wir, zu diesem Sachverhalt, von telefonischen Anfragen Abstand zu nehmen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ihr Ärzteversorgung Land Brandenburg