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Sämtliche Renten- bzw. Versorgungsträger, also auch die ÄVLB, haben jeweils zum 28.02. eines Jahres eine Mitteilung über geleistete Renten (Rentenbezugsmittelung) nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für das Vorjahr zu melden. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle steuerpflichtigen Leistungen auch tatsächlich erfasst werden.

Deshalb ist die Angabe der “Persönlichen Identifikationsnummer“ des Rentenantragstellers zwingend notwendig. Diese wurde jedem Bürger in der Regel vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen und durch die zuständige Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) mitgeteilt. Sie ist auch neben der Steuernummer im Einkommenssteuerbescheid angegeben. Rentenantragsteller/Innen, die steuerlich noch nicht geführt werden, erhalten diesbezüglich Auskunft bei der zuständigen Meldebehörde. Allgemeine Informationen sind im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de zu finden.

Die Rentenbezieher/Innen der ÄVLB erhalten zeitgleich zu den elektronischen Meldungen an die ZfA eine Bescheinigung über die gezahlten Rentenleistungen des Vorjahres.