Altersrente wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Zur Beantragung der Altersrente genügt ein formloser (formularfreier) schriftlicher Antrag, der ca. 2 bis 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbezug in der Geschäftsstelle der Ärzteversorgung Land Brandenburg (ÄVLB) vorliegen sollte.
Ein Antrag auf Altersrente kann nur für einen zukünftigen Zeitraum gestellt werden. Dies bedeutet, dass der Antrag spätestens in dem Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn bei der ÄVLB eingehen muss. Die für den Bezug der Altersrente einzureichende Dokumente (z.B. Daten der Krankenkasse, Bankverbindung, Steueridentifikationsnummer) und Urkunden (z.B. Geburts- oder Eheurkunde) werden nach Antragseingang gesondert von der ÄVLB angefordert.