Telefonzeiten: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr | Mi. 14:00 - 16:00 Uhr (zusätzlich)      Telefon: 0355 78020 0 | Telefax: 0355 78020 30 | E-Mail: mail@aevlb.de

Anspruch auf vorgezogene Altersrente erhält man ab dem 60. Lebensjahr (vgl. § 9 Absatz 7). Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 31. Dezember 2011, so wird die Altersrente frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres gewährt.

Für jeden bis zum Erreichen der Altersgrenze des Mitgliedes fehlenden Monat wird die nach Absatz 4 oder Absatz 5 errechnete Rente gekürzt um folgenden Prozentsatz je Monat:

Monate vor der jeweiligen Altersgrenze    Monatlicher Abzug in Prozent
1 bis 12 0,45
13 bis 24 0,42
25 bis 36 0,39
37 bis 48 0,36
49 bis 60 0,33
61 bis 72 0,30
73 bis 84 0,27