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“Finanzierung der berufsständischen Versorgung gut gerüstet für die Zukunft, wenn Befreiungsrecht erhalten bleibt”

Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln

Der garantierte Zugang junger, in aller Regel noch angestellt tätiger, Mitglieder ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungssysteme in der berufsständischen Versorgung, erklärte der Versicherungsmathematiker Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln) bei der Jahrespressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV).

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sei man aufgrund der Umlage-Elemente auf einen dauernden Neuzugang angewiesen, sagte Heubeck. Nach den Aussagen des renommierten Versicherungsmathematikers wäre es daher ein massiver, existenzgefährdender Eingriff in das Finanzierungssystem und seine Leistungsfähigkeit, wenn die Zugangsmöglichkeit in die berufsständischen Versorgungswerke durch eine Änderung der Rechtslage beschnitten würde. Für die gesetzliche Rentenversicherung würden sich daraus, so Heubeck, nach einer anfänglichen geringfügigen Entlastung längerfristig überproportionale Zusatzbelastungen ergeben und zwar in einer Zeit, in der sie ohnehin den Problemen der Alterung verstärkt ausgesetzt sei. Für die berufsständischen Versorgungs- werke ergäben sich sofort und unmittelbar deutliche Einschränkungen ihrer Leistungs- und Anpassungsfähigkeit. Ansonsten stehe die Finanzierung der berufsständischen Versorgung wegen ihrer Mischform aus Kapitalbildung und Umlage auf soliden Füßen. Wenn es gelinge, so Heubeck, auch den politischen Risiken erfolgreich zu begegnen, seien die Versorgungswerke für die Zukunft gut gerüstet und könnten als wichtige finanztechnische Stütze der Alterssicherung gesehen werden.

Prof. Heubeck wies in seinem Statement darauf hin, die berufsständische Alterssicherung erfülle in weiten Bereichen für ihre Mitglieder die Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne Unterstützung von außen, wie etwa einen Bundeszuschuss, würden von den Versorgungswerken Rentenleistungen im Alter, im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit erbracht. Die meisten berufsständischen Versorgungswerke verwendeten zur Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen besondere Verfahren, die Elemente der Umlage (wie in der gesetzlichen Rentenversicherung) und der kollektiven Kapitaldeckung (ähnlich der Lebensversicherung) verbinden. Derartige, auch „offene Deckungsplanverfahren“ oder ähnlich genannte, Mischsysteme trügen, so Heubeck, der besonderen Situation der berufsständischen Versorgung in optimaler Weise Rechnung. „Sie haben sich in der Vergangenheit bewährt und sind schon von der Konstruktion her geeignet, auch auf außergewöhnliche Situationen, wie die gegenwärtig zu beobachtende deutlich steigende Lebenserwartung, angemessen zu reagieren“, erklärte Heubeck

Die besonderen Vorteile der gemischten Finanzierung resultieren nach Heubecks Angaben aus der Bildung von kollektiven Deckungsstöcken, aus der entlastenden Wirkung der entsprechenden Zinserträge und der Ausgleichs- und Pufferfunktion, die man zu einer intra- und intergenerationsgerechten Verteilung der Leistungen und Belastungen nutzen könne. Dies setze voraus, dass die Versorgungssysteme verantwortungsbewusst gehandhabt würden und nicht von außen in ihre Funktionsweise eingegriffen werde.