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Auf der Kammerversammlung am 17. September 2022 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 30. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2021 wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Frau Dipl.-Med. Andrea Kruse, vorgetragen.

  • Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hatte zum Ende des 30. Geschäftsjahres 11.964 Mitglieder in Anwartschaft.
  • Das Beitragsaufkommen, einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen, stieg um rund 6,69 % auf EUR 134,6 Mio.
  • Das Anlagevermögen wuchs um rund 5,99 % auf rund EUR 2.264,7 Mio., die Kapitalerträge lagen bei EUR 87,6 Mio.
  • Die Kammerversammlung beschloss, die im Rentenbemessungsgrundlage 1 für das Geschäftsjahr 2023 auf einen Betrag von EUR 45.313,43 festzulegen. Dies entspricht einer Dynamisierung von 0,75 %.
  • Die Rentenbemessungsgrundlage 2 für das Geschäftsjahr 2023 wurde auf einen Betrag von EUR 38.616,91 festgelegt. Dies entspricht einer Dynamisierung in Höhe von 2,25 %.
  • Die Kammerversammlung beschloss mit Wirkung vom 01. Januar 2023 die laufenden Bestandsrenten um 1,75 % anzuheben.

 

Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Bruttozuwachs von 1.050 Mitgliedern auch im Jahr 2021 deutlich übertroffen.

Die Alterszusammensetzung der Mitglieder, die 45 Jahre alt oder jünger sind, stieg mit 49,0% im Vergleich zu dem Vorjahr (48,5 %) leicht an.

Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 von 1.736 im Vorjahr auf nunmehr 1.923. Es erhielten im Berichtsjahr 2021 insgesamt 56 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente und somit genauso viele wie im Vorjahr.p>

Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Bruttobeitragseinnahmen) stieg leicht von 1,50 % im Vorjahr auf 1,53 % der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2021.

Der Ertrag der Kapitalanlage betrug EUR 84,0 Mio. Dies bedeutet eine Nettokapitalrendite von 3,82 %.

Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im „Versorgungsbrief Nr. 31“ ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2023 - wie in jedem Jahr - die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.