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Erhöhung der Anwartschaften und der laufenden Renten um 1,0%

Satzungsänderung zum 1. Januar 2011

Auf der Kammerversammlung am 4. September 2010 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 18. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2009 wurde vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Herrn Dr. med. Manfred Kalz, vorgetragen.

Die Ärzteversorgung Land Brandenburg

  • hatte zum Ende des 18. Geschäftsjahres 7.644 aktive Mitglieder.
  • Das Beitragsaufkommen einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen stieg von EUR 66,2 Mio. auf EUR 70,4 Mio.
  • Das Anlagevermögen wuchs auf EUR 937,3 Mio., die Kapitalerträge lagen bei EUR 42,0 Mio. (Vorjahr EUR 33,4 Mio.).
  • Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2011 die laufenden Renten um 1,0% zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf einen Betrag von EUR 43.652,20 festgelegt.

Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Zuwachs von 765 Mitgliedern wiederum deutlich übertroffen.

Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2009 von 509 im Vorjahr auf nunmehr 552. Es erhielten im Berichtsjahr 2009 insgesamt 47 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente.

Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Brutto-Beitragseinnahmen) sank leicht von 1,68 % im Jahre 2008 auf 1,61 % der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2009.

Der Ertrag der Kapitalanlage stieg von EUR 33,4 Mio. auf EUR 42,0 Mio. Dies bedeutet eine Netto-Kapitalrendite von 4,1 % (2008: 0,9 %).

Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2011 die laufenden Renten um 1,0 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2011 wurde auf einen Betrag von EUR 43.652,20 festgelegt. Beide Beschlüsse sind von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden.

Die Mitglieder des Versorgungswerkes wurden im „Versorgungsbrief Nr. 19” ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2011 – wie in jedem Jahr – die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.

Die Kammerversammlung beschloss auf Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss der Ärzteversorgung Land Brandenburg eine Satzungsänderung mit Wirkung ab dem 01. Januar 2011.

Die Kammerversammlung der Ärzteversorgung Land Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4. September 2010 über Änderungen der Satzung beraten und diese auch beschlossen.

Neben rein redaktionellen Änderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsrente (Renten

berechnung bei europäischen Migrationskonstellationen, § 10 Abs. 6 u. 7) beschloss die Kammerversammlung, dass eine Waisenrente nunmehr unter Umständen auch während des Ableistens eines sog. Sozialen Jahres gewährt werden kann (§ 14 Abs. 2).

Zentrale Änderung war aber sicher die Einführung der sog. Lebenspartnerschaftsrente als weitere Form der Hinterbliebenenversorgung.

Die Einzelheiten der Änderung sowie die Hintergründe für die Satzungsänderung haben wir Ihnen im Versorgungsbrief 2010 ausführlich dargestellt.