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Erhöhung der Rentenbemessungsgrundlage und der laufenden Renten zum 01.01.2016 um 0,5%

Auf der Kammerversammlung am 5. September 2015 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 23. Geschäftsjahres vor. Der Bericht zum Geschäftsjahr 2014 wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Frau Dipl.-Med. Andrea Kruse, vorgetragen.

  • Die Ärzteversorgung Land Brandenburg hatte zum Ende des 23. Geschäftsjahres 9.502 aktive Mitglieder.
  • Das Beitragsaufkommen einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen stieg um rund 3,79 % auf EUR 90,2 Mio.
  • Das Anlagevermögen wuchs auf EUR 1.430,55 Mio., die Kapitalerträge lagen bei EUR 62,5 Mio. (Vorjahr EUR 53,1 Mio.).
  • Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2016 die laufenden Renten, die im Geschäftsjahr 2015 oder früher begonnen haben, um 0,5 % anzuheben. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2016 wurde auf einen Betrag von EUR 44.530,80 festgelegt.

Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Zuwachs von 927 Mitgliedern wiederum deutlich übertroffen.

Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2014 von 796 im Vorjahr auf nunmehr 896. Es erhielten im Berichtsjahr 2014 insgesamt 48 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente.

Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Brutto-Beitragseinnahmen) sank von 2,12 % im Jahre 2013 auf 1,95 % der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2014.

Der Ertrag der Kapitalanlage stieg von EUR 53,1 Mio. auf EUR 62,5 Mio. Dies bedeutet eine Netto-Kapitalrendite von 4,18 % (2013: 3,81 %).

Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2016 die laufenden Renten, die im Geschäftsjahr 2015 oder früher begonnen haben, um 0,5 % anzuheben. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2016 wurde auf einen Betrag von EUR 44.530,80 festgelegt. Beide Beschlüsse müssen von den Aufsichtsbehörden noch genehmigt werden.

Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im „Versorgungsbrief Nr. 24” ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2016 - wie in jedem Jahr - die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.