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Erhöhung der Anwartschaften und der laufenden Renten um 1,6 % Satzungsänderung zum 1. Januar 2009

Auf der Kammerversammlung am 6. September 2008 legte die Ärzteversorgung Land Brandenburg das Ergebnis ihres 16. Geschäftsjahres vor. Entsprechender Bericht zum Geschäftsjahr 2007 wurde vom Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, Herrn Dr. med. Manfred Kalz, vorgetragen.

Die Ärzteversorgung Land Brandenburg

  • hatte zum Ende des 16. Geschäftsjahres 6.865 aktive Mitglieder.
  • Das Beitragsaufkommen einschließlich der Überleitungen und Nachversicherungen stieg von EUR 58,2 Mio. auf EUR 63,3 Mio.
  • Das Anlagevermögen wuchs auf EUR 789,9 Mio., die Kapitalerträge lagen bei EUR 40,8 Mio. (Vorjahr EUR 39,4 Mio.).
  • Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2009 die laufenden Renten um 1,6 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2008 wurde auf einen Betrag von EUR 42.877,00 festgelegt.

Der geschäftsplanmäßige Neuzugang wurde mit einem Zuwachs von 753 Mitgliedern wiederum deutlich übertroffen.

Die Anzahl der Altersrentner erhöhte sich im Geschäftsjahr 2007 von 400 im Vorjahr auf nunmehr 454. Es erhielten im Berichtsjahr 2007 insgesamt 48 Mitglieder des Versorgungswerkes eine Berufsunfähigkeitsrente.

Der Verwaltungskostensatz (bezogen auf die Brutto-Beitragseinnahmen) stieg leicht von 1,66 % im Jahre 2006 auf 1,69 % der Beitragseinnahmen im Berichtsjahr 2007.

Der Ertrag der Kapitalanlage stieg von EUR 39,4 Mio. auf EUR 40,8 Mio. Dies bedeutet eine Netto-Kapitalrendite von 4,7 % (2006: 5,8 %).

Die Kammerversammlung beschloss, ab dem 01. Januar 2009 die laufenden Renten um 1,6 % zu erhöhen. Die Rentenbemessungsgrundlage für das Geschäftsjahr 2009 wurde auf einen Betrag von EUR 42.877,00 festgelegt. Beide Beschlüsse bedürfen allerdings noch der Genehmigung durch die Aufsichtbehörden.

Die Mitglieder des Versorgungswerkes werden im „Versorgungsbrief Nr. 17“ ausführlich über den Geschäftsablauf informiert und erhalten im Frühjahr 2009 – wie in jedem Jahr – die Mitteilung zu ihren persönlichen Rentenanwartschaften.

Die Kammerversammlung beschloss auf Vorschlag von Aufsichts- und Verwaltungsausschuss der Ärzteversorgung Land Brandenburg eine Satzungsänderung mit Wirkung ab dem 01. Januar 2009.

Zunächst werden durch die Satzungsänderungen die rechtlichen Veränderungen aufgrund der Änderung des brandenburgischen Heilberufsgesetzes vom 12. Dezember 2006 nachvollzogen. Auf Wunsch des Gesundheitsministeriums werden zudem künftig Funktionen innerhalb der Satzung sowohl in männlicher wie auch weiblicher Form bezeichnet.

Bereits im letzten Versorgungsbrief Nr. 16 berichtete die Ärzteversorgung Land Brandenburg über neue versicherungsmathematische Richttafeln, welche eine erhebliche Längerlebigkeit der Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke belegen. Aufgrund dessen wurden Anpassungen bezüglich der Gewährung von Altersrente notwendig. Die Ärzteversorgung Land Brandenburg führt dazu beginnend mit dem Geburtsjahr 1949 stufenweise in ZweiMonatsschritten eine Regelaltersgrenze für den Bezug von Altersrente von 67 Jahren ein.

Dennoch wird im Rahmen des rechtlich Erlaubten an der Möglichkeit festgehalten, ab dem 60. Lebensjahr in vorzeitige Altersrente zu gehen. Dazu werden künftig versicherungsneutrale Abschläge berücksichtigt. Anders als in der Vergangenheit erfolgt dabei keine Unterscheidung mehr zwischen Einstellung der ärztlichen Tätigkeit und ihrer Fortsetzung.

Die Satzungsänderung bedarf ebenfalls noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörden. Ihre Bekanntmachung ist für das Jahresende im Brandenburgischen Ärzteblatt vorgesehen. In demselben Heft werden die Satzungsänderungen im Detail vorgestellt.