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Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) die Rentenbesteuerung ab dem 01.01.2005 auf völlig neue Grundlagen gestellt. Er hat sich dabei vom Grundgedanken einer nachgelagerten Besteuerung leiten lassen.

Ab 2005 wurden Bestandsrenten und Renten mit dem Rentenbeginn in 2005 mit einem 50 % igen Besteuerungsanteil erfasst. Für jeden neuen Rentenjahrgang erhöht sich der zu versteuernde Anteil der Rente bis zum Jahr 2020 jährlich um 2 %, danach um jeweils 1 %. Das heißt mit einem Rentenbeginn in 2023 beträgt der zu versteuernde Anteil bereits 83 %. Dieser durch das Jahr des Rentenbeginns bestimmte Prozentanteil der zu versteuernden Rente und der daraus ermittelte steuerliche Rentenfreibetrag wird für die Gesamtdauer des Rentenbezuges festgeschrieben.

Der Gesetzgeber hat auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) in das Gesetz eine sog. Öffnungsklausel eingefügt, die eine Doppeltbesteuerung in bestimmten Fällen vermeiden soll. Die Öffnungsklausel besagt, dass Rentenbezieher/Innen, die bis zum 31.12.2004 mindestens für 10 Jahre Beiträge oberhalb des jeweiligen Höchstbeitrages (West) der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben, auf Antrag den daraus resultierenden Rententeil lediglich mit dem günstigeren Ertragsanteil versteuern müssen. Dies trifft auf einige wenige Rentenbezieher/Innen der ÄVLB zu, die zusätzlich zum Höchstbeitrag in der ÄVLB freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einem weiteren Versorgungswerk entrichtet haben.

Wie hoch die zu zahlende Steuer tatsächlich ist, hängt davon ab, ob die Rente der ÄVLB die einzige Einkunftsquelle ist oder ob noch weitere Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Arbeitseinkommen, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung) bezogen werden. Persönliche Fragen zur Steuererklärung und zur Steuerschuld können nur von einem Steuerberater, der die persönlichen Einkommensverhältnisse kennt, beantwortet werden. Wir können an dieser Stelle nur die generellen Regelungen aufzeigen.