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Rentenbezieher/Innen der ÄVLB können davon ausgehen, dass die Rente nicht konstant auf dem zurzeit gezahlten Niveau verbleibt. Die Renten der ÄVLB sind dynamisch. Die Rentenanpassungen erfolgen zum 01.01.

eines Jahres auf Beschluss der Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg. Ob und in welcher Höhe Rentenanpassungen vorgenommen werden, hängt allerdings vom versicherungsmathematischen Ergebnis des jährlich vom Versicherungsmathematiker zu erstellenden Gutachtens ab.