Berufsunfähigkeitsrente wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Den entsprechenden Formantrag finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link.
Für die vollständige Antragsstellung benötigen wir u.a. folgende Unterlagen:
- Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit
- Ärztliches Zeugnis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit
- aktuelle medizinische Unterlagen
- geeignete Nachweise über die Beendigung Ihrer ärztlichen Tätigkeit
- Geburts- oder Eheurkunde
Das aufgeführte „Ärztliche Zeugnis“ ist ausschließlich unter Benutzung des Vordruckes der Ärzteversorgung Land Brandenburg zu erstellen. Der Untersucher kann beliebig gewählt werden, jedoch darf er mit dem Antragsteller weder verwandt noch verschwägert sein. Eventuell dadurch entstehende Kosten werden nicht von der Ärzteversorgung Land Brandenburg getragen.
Dem Verwaltungsausschuss bleibt das Recht vorbehalten, zusätzliche Gutachten anzufordern (§ 8 Abs. 4 der Satzung).
Für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen werden Mitglieder, deren gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland ist, so gestellt, als ob sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.