Telefonzeiten: Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr | Mi. 14:00 - 16:00 Uhr (zusätzlich)      Telefon: 0355 78020 0 | Telefax: 0355 78020 30 | E-Mail: mail@aevlb.de

Zum 01. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz von 19,6% auf 18,9%. Gleichzeitig erfolgt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 4.900 Euro. Die Regelabgabe sinkt damit ab Januar 2013 von 940,80 Euro auf 926,10 Euro.

Bitte beachten Sie, dass hierdurch keine Absenkung Ihrer Rentenanwartschaften erfolgt. Die bisherige Höhe bleibt trotz der verringerten Beitragseinnahmen gleich. Dies bedeutet letztlich für Sie, dass Sie trotz geringerer Beitragszahlungen die gleiche Rente erhalten.

Wir hoffen, dass wir Sie durch dieses Schreiben hinreichend über die Auswirkungen aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts sowie die Auswirkungen der Absenkung des Beitragssatzes informieren konnten.

Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ärzteversorgung Land Brandenburg