Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg wird als Verwaltungsorgan Kammerversammlung der Ärzteversorgung Land Brandenburg tätig.
Nach der Wahl zur neunten Legislaturperiode umfasst sie 80 Mitglieder.
Der Aufsichtsausschuss besteht aus zehn Mitgliedern der Landesärztekammer Brandenburg, die gleichzeitig Mitglieder der Ärzteversorgung sein müssen, und von der Kammerversammlung gewählt werden.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus neun Mitgliedern, von denen sechs der Versorgungseinrichtung angehören müssen und von der Kammerversammlung gewählt werden.
Aufsichtsbehörden der Ärzteversorgung Land Brandenburg sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, sowie Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg.